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Berlin: Erdgasleitung beschädigt – Anwohner müssen Häuser verlassen

In Berlin-Marzahn läuft ein Feuerwehreinsatz wegen des Austritts von Erdgas. Anwohner müssen ihre Häuser verlassen.

Berlin
© IMAGO/Seeliger

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Es dürfte für einige Anwohner in Berlin-Marzahn ein turbulenter Tag sein. Nachdem bei Bauarbeiten am Dienstag (16. April) eine Erdgasleitung beschädigt wurde, müssen sie ihre Häuser verlassen.

Wann sie wieder in die Gebäude zurückkehren können, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar.

Berlin: Gefahrenbereich wird festgelegt – danach kann die Leitung repariert werden

So hatten sich die Berliner ihren Dienstag sicherlich nicht vorgestellt. Doch wie so oft sorgte ein unvorhersehbares Ereignis für so manche Planänderung. Aufgrund einer beschädigten Erdgasleitung wurden Menschen im Bezirk Marzahn nämlich dazu aufgefordert, ihre Häuser zu verlassen.

Dabei handelt es sich laut Feuerwehr um eine Sicherheitsmaßnahme. Denn das Gas selbst sei für Menschen nicht giftig. Allerdings ist es brennbar, so wie explosiv, weshalb die Menschen vorerst den Bereich rund um die beschädigte Stelle verlassen mussten.


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Einsatzkräfte der Feuerwehr messen derweil, wie viel Gas ausritt, um eine Gefahrenzone festlegen zu können. Im Anschluss erfolgt die Reparatur der Leitung. Sobald kein Gas mehr austritt, können alle Anwohner wieder zurück in ihre Häuser kehren.

Die Berliner Feuerwehr hat auf X (ehemals Twitter) Informationen zu dem zweistündigen Einsatz veröffentlicht: „Die Havarie wurde durch die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg beseitigt. Wir stellten einen Sicherheitstrupp und den Brandschutz bereit. Im Umfeld waren sieben Gebäude kontrolliert und zum Teil geräumt worden. Der Einsatz ist jetzt nach Kontrolle der betroffenen Bereiche beendet.“