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Nachbarn im Visier! Vorsicht vor neuer dreister Masche in Berlin

Achtung! In Berlin macht sich eine neue Masche breit, die ganz schön teuer werden kann. Dabei kann man sich eigentlich leicht schützen.

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DHL – Der Paketdienst mit den drei rätselhaften Buchstaben

In diesem Video stellen wir dir den Logistik-Riesen DHL vor und beantworten die Frage, wofür DHL eigentlich steht.

In Berlin kennt man seine Nachbarn nicht immer zwingend. Dennoch halten die meisten Hausgemeinschaften zusammen, wenn es um das Pakete annehmen angeht. Schließlich freut man sich selbst auch, wenn man nach einem langen Arbeitstag nicht etwa zur nächsten DHL-Station muss, sondern nur zum Nachbarn in den zweiten Stock.

Allerdings kann die nette Geste des Paket-Annehmens auch schnell nach hinten losgehen. Davor warnt jetzt das Landeskriminalamt.

Berliner Polizei warnt vor Betrügern

So viel schon einmal vorweg: Klingelt ein Bote und hat ein Paket für einen namentlich bekannten Nachbarn, muss man nicht vorsichtig sein. Anders sieht die Lage laut „Techbook“ allerdings aus, wenn man ein Paket für jemanden annehmen soll, den man weder kennt noch dessen Namen man je gehört hat.


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Denn genau dann kann man leicht auf einen Betrüger hereinfallen. In Berlin hat diese Masche laut der Polizei in den vergangenen Jahren zugenommen. Konkret wird dabei wie folgt vorgegangen.

So kannst du dich schützen

Im ersten Schritt beschriften Kriminelle ungenutzte Briefkästen mit einem beliebigen Namen. Anschließend bestellen sie im Internet unter diesem Namen ein Produkt. Will der Paketbote die Bestellung danach zustellen, findet er unter der Adresse selbstverständlich niemanden vor. Nun kommen die Nachbarn ins Spiel – denn wahrscheinlich wird der Bote versuchen, das Paket bei einem von ihnen abzugeben.

Gesagt, getan – und dann? Anschließend bekommt der Betrüger per App eine Benachrichtigung, dass das Paket zugestellt wurde. Sie fischen daraufhin die Zustellkarte aus dem zuvor beschrifteten Briefkasten und holen das Paket damit ab. Das Problem dabei: Rein rechtlich ist man ab der Annahme für das Paket dafür verantwortlich – und muss im Zweifelsfall auch haften, wenn damit etwas passiert.


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Wendet sich der Betrüger nun anschließend unter dem Vorwand, das Paket sei nie angekommen, an den Online-Shop, geht der Händler unter Umständen auf den letzten bekannten Menschen – in diesem Fall den Nachbarn, der das Paket angenommen hat – zu. Anschließend muss man im Mindestfall nachweisen, dass man das Paket weitergegeben hat. Kann man das nicht, kann der Händler bei einem selbst zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Die Berliner Polizei empfiehlt deshalb: „Bleiben Sie misstrauisch, achten Sie auf zusätzlich angebrachte Namen an Hausbriefkästen oder leeren Wohnungen und informieren Sie bei Auffälligkeiten die Polizei oder Ihre Hausverwaltung.“ So kann man sich vor einem Rechtsstreit schützen.