Die Polizei vertritt in der Gesellschaft eigentlich die Rolle des Freundes und Helfers. Sie soll eingreifen, wenn Situationen drohen, außer Kontrolle zu geraten. Gleichzeitig ist es ihre Aufgabe, für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Doch das nehmen nicht alle Beamten immer so ernst.
Das zeigt sich jetzt am Fall von drei Berliner Vollzugsbeamten. Sie sollen zwei Menschen mit einer dreisten Masche um drei- bis vierstellige Beträge gebracht haben.
Drei Berliner Polizisten rücken ins Visier
Das Gehalt mit einer kleinen Finanzspritze etwas aufbessern, davon träumt wohl jeder ab und zu. Doch ein Polizeioberkommissar, ein Polizeikommissar und ein Polizeimeister sollen das nun zusammen mit einem anderen, 45-Jährigen in die Tat umgesetzt haben. Dabei wird ihnen vorgeworfen, ihre Dienstmarken für ganz private Zwecke missbraucht zu haben.
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Es „besteht der Verdacht des gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung in zwei Fällen“, so die Polizei Berlin in einer Mitteilung am Donnerstag (5. Juni). Bandendiebstahl wird laut dem deutschen Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt.
Das ist passiert
Denn sie sollen im April und im Mai gemeinsam mit dem 45-Jährigen damit „begonnen haben, unter der Legende polizeilicher Verkehrskontrollen und mit gefälschten Papieren Fahrzeugführern gezielt Bargeld abzunehmen“. Einmal erwischte es einen Autofahrer in Berlin-Pankow, einmal in Charlottenburg. Der erste soll 500 Euro gezahlt haben, der zweite sogar ganze 8.000 Euro!
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Aus Sicht der Polizei ist klar: Wenn der Vorwurf stimmt, ist das eine klare Überschreitung des Gesetzes. Aus diesem Grund wurden die drei Polizisten am Donnerstag festgenommen. Zusätzlich wurden ihre Wohnungen in Spandau, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg sowie die Mietfahrzeuge des 45-jährigen Nicht-Polizisten durchsucht. Dabei „konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone und Aufzeichnungen, sichergestellt werden.“
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Den Polizisten droht jetzt U-Haft. Noch am Donnerstag wurden sie einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten zur Verkündung ihrer Haftbefehle vorgeführt. „Parallel dazu werden dienstrechtliche Maßnahmen geprüft“, so die Polizei abschließend.
Stefan Weh, Berlins Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei GdP), erklärte zu dem Fall, er sei entsetzt über die „sehr schwerwiegenden Vorwürfe“. Diese Taten implizierten eine „äußerst kriminelle Energie“, die mit den Werten der Hauptstadtpolizei nicht vereinbar seien. Dennoch warnte er davor, „mögliches Fehlverhalten einzelner für generelle Kritik“ zu nutzen.