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Berliner Schulen: Nachweis über Masernimpfung – so entscheidet das Gericht

Eine Impfung gegen Masern ist freiwillig. In einigen Berliner Schulen wird jedoch ein Nachweis gefordert – ist das erlaubt?

Berlin
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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Das Thema Impfen sorgt immer wieder für heftige Diskussionen. Spätestens seit der Pandemie war der kleine Nadelstich in den Oberarm wieder in aller Munde. Doch nicht nur in Bezug auf Corona wird eine Impfung von vielen Seiten empfohlen.

Auch die Masern sind nicht zu unterschätzen. Die Krankheit wird ebenfalls durch Viren übertragen und gilt als hochansteckend. Fieber, Husten und ein Hautausschlag zählen zu den typischen Symptomen. Doch eine Erkrankung muss nicht sein – auch hier gibt es eine Impfung, ebenfalls freiwillig. An einigen Berliner Schulen wurden Eltern nun jedoch aufgefordert, einen Nachweis zur Impfung zu liefern. Ist das zulässig?

Berliner Schulen fordern Nachweis der Masernimpfung

Wie die Deutsche Presseagentur meldete, haben eine minderjährige Schülerin und zwei minderjährige Schüler aus dem Bezirk Treptow-Köpenick Antrage zur Überprüfung gestellt. Nachdem ihre Eltern keinen Impfnachweis und auch keine ärztliche Bescheinigung zur Immunität von Masern vorlegen konnten, machte das Berliner Gesundheitsamt kurzen Prozess: Den Betroffenen drohte ein Zwangsgeld von 200 Euro.

Die Summe rechtfertigte das Amt wie folgt: Man berief sich auf die Gefährlichkeit der hochansteckenden Masernkrankheit. Doch der Zahlung kamen die Eltern nicht nach. Sie argumentierten, dass eine Nachweispflicht faktisch gesehen eine Impfpflicht bedeute – und das sei verfassungswidrig.

Berliner Schüler widersetzen sich

Nun hat sich ein Gericht der Sache angenommen. In mehreren Eilverfahren wurde das Urteil am Montag (25. September) vor dem Berliner Verfassungsgericht gefällt: Die Gesundheitsämter dürfen ab sofort für den Schulbesuch einen Nachweis der Masernimpfung fordern. Auch das Zwangsgeld bei Nicht-Vorweisen sei erlaubt.


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Der Grund: Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zur Nachweispflicht seien nicht evident verfassungswidrig. Zwar greifen sie in das Elternrecht des Grundgesetzes ein, die Regelung sei jedoch verhältnismäßig, da sie einen legitimen Zweck verfolge. Man möchte die Impfquote der Bevölkerung erhöhen und damit die Ansteckungsgefahr reduzieren.