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Berlin: Nach Messer-Attacke an Grundschule – deshalb fahndete Polizei öffentlich nach „Täter“

Nach der Messer-Attacke suchte die Polizei mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach dem Täter – das ist ungewöhnlich. BERLIN LIVE hat erfahren, warum es in diesem Fall möglich war.

© IMAGO/Sabine Gudath

Verbrechen in Berlin: So viel Arbeit hat die Polizei in der Hauptstadt

Am Donnerstag erschütterte eine Meldung aus einer Schule in Berlin-Spandau die Nation. Ein dreizehnjähriger Schüler einer Grundschule stach mit einem Messer auf seinen zwölfjährigen Mitschüler ein und verletzt diesen schwer. Eine Not-OP rettete ihm das Leben. Der Dreizehnjährige flüchtete nach der Tat und war für mehr als 24 Stunden verschwunden.

Am Mittag fand die Berliner Polizei den Jungen dann an einer U-Bahnstation in Spandau. Zuvor hatte man mit der Veröffentlichung seines Namens sowie zweier Bilder nach dem Kind gesucht. Das ist ungewöhnlich. Warum das in diesem Fall der Berliner Polizei dennoch möglich war, hat der Pressesprecher Martin Halweg im Gespräch mit BERLIN LIVE erklärt.

Berliner Polizei suchte nicht wegen der Tat nach dem Jungen

Zunächst hatte die Berliner Polizei eine polizeiinterne Fahndung veranlasst, „also die Mitteilung an alle Polizeidienststellen der Bundesrepublik Deutschland. Das ist allerdings, wie gesagt, nur eine interne Fahndung“, erklärt der Polizeisprecher auf Nachfrage.


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Der Junge war nach der Tat geflüchtet und auch in der Nacht nicht nach Hause zu seinen Eltern zurückgekehrt. Am Freitagvormittag (23 Mai) erfolgte dann die öffentliche Fahndung nach dem Gesuchten. Eigentlich muss hier zuerst ein Gericht entscheiden. In diesem Fall aber war das anders.

„Eine Öffentlichkeitsfahndung, so wie man sie sonst von Tatverdächtigen kennt bedarf immer einer richterlichen Anordnung. Die wir in dem Fall hier bislang so wahrscheinlich noch gar nicht bekommen hätten, wenn wir ausschließlich jetzt nach einem Tatverdächtigen gesucht hätten.“ Weil die Eltern des Dreizehnjährigen Berliners aber eine Vermisstenanzeige aufgegeben hatten, handelte es sich hierbei vordergründig um einen Vermisstenfall. Hierfür ist eine richterliche Anordnung für eine Öffentlichkeitsfahndung nicht notwendig.

Täter kann nicht bestraft werden

„Da muss dazu einschränkend sagen, dass der Dreizehnjährige für diese Tat gar nicht verurteilt werden kann, weil er strafunmündig ist. Insofern wird in dem Sinne auch kein richtiges Strafermittlungsverfahren geführt. Wir führen zwar ein Ermittlungsverfahren, aber die Staatsanwaltschaft wird daraus resultierend keinen Strafermittlungsverfahren eröffnen. Weil er dafür gar nicht bestraft werden kann.“


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Die Berliner Polizei hatte Grund zur Annahme, dass er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befände. Es bestand die Möglichkeit, dass er sich selbst etwas antun würde. „Deshalb wollen wir ihn natürlich möglichst schnell finden, um ihm auch die Hilfe zukommen zu lassen, die er eben auch benötigt“, sagte Pressesprecher der Berliner Polizei gegenüber BERLIN LIVE kurz bevor der Gesuchte gefunden wurde.

„Das heißt, wenn wir ihn aufgreifen und antreffen, wird er in eine professionelle Jugendbetreuungseinrichtung gebracht und bekommt dort erst mal die Hilfestellung, die er offenkundig benötigt.“ Das ist laut Angaben bereits geschehen.