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Nach Waffenverbot im ÖPNV! So viele Messer hat die Berliner Polizei gefunden

Die Berliner Polizei hat direkt am ersten Tag die Einhaltung des Waffenverbots im ÖPNV kontrolliert und dabei einiges Verbotenes gefunden.

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Verbrechen in Berlin: So viel Arbeit hat die Polizei in der Hauptstadt

Seit Donnerstag (17. Juli) gilt im Berliner ÖPNV ein Waffenverbot. Es verschärft die bisherigen Regeln und untersagt jegliche Waffen und Messer. Auch Reizstoffsprühgeräte sind tabu, ausgenommen ist Pfefferspray zur Tierabwehr. Die Polizei werde die Einhaltung anlassunabhängig kontrollieren, hieß es im Vorfeld.

Direkt zum Start des Verbots führten Einsatzkräfte jetzt Kontrollen durch – mit ersten Funden von verbotenen Waffen und Messern.

Polizei macht Ergebnis der Kontrollen am ersten Waffenverbotstag öffentlich

Nicht jeder hat offenbar etwas von dem neuen Verbot in Berlin mitbekommen oder will sich daran halten. Diesen Schluss kann man mit Blick auf das Ergebnis der Polizeikontrollen am ersten Tag des Waffenverbots in Zügen und an Bahnhöfen ziehen. Denn weiterhin waren Fahrgäste mit gefährlichen Gegenständen unterwegs.

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Wie die Polizei bei X am Donnerstagabend mitteilte, habe man rund 500 Personen kontrolliert. Dabei seien 10 Messer, 3 Reizgassprühgeräte sowie Drogen sichergestellt worden. Im Rahmen der Einsätze führten die Beamten außerdem Hunderte Gespräche, um für das Waffenverbot zu sensibilisieren.

Gewaltvorfälle mit Messern im ÖPNV nahmen in den letzten Jahren zu

Das Verbot beruht auf einer Rechtsverordnung des Berliner Senats. „Ziel ist es, die Angriffe mit Waffen und Messern zu verringern, für mehr Sicherheit im Personennahverkehr zu sorgen und die Kriminalitätsbelastung zu reduzieren“, hieß es zum Hintergrund in einer Pressemitteilung.

In den vergangenen Jahren ist es zu einem Anstieg von Gewaltvorfällen mit Messern im ÖPNV in der Hauptstadt gekommen. Der Wert liege im dreistelligen Bereich „und damit auf hohem Niveau“, so der Senat.


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Durch das Verbot will man die Fälle deutlich reduzieren. Die Polizei wird daher auch weiterhin die Einhaltung kontrollieren. Auch „in den nächsten Tagen zu unterschiedlichen Zeiten“, wie man die Öffentlichkeit wissen ließ.