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Wiederholungswahl in Berlin: SIE sind schon wieder von der Wahl ausgeschlossen

Am 11. Februar steht die Wiederholungswahl in Berlin an. Zahlreiche Berliner dürfen nicht wählen – nicht nur, weil sie umgezogen sind.

Wiederholungswahl in Berlin
© dpa/Jens Kalaene

Berlin muss die Wahl wiederholen - das steckt dahinter

Am 11. Februar 2024 finden die Teilnachwahlen der Dreifachwahl von 2021 statt. Aber wieso kommt es zu der Wahl wiederholung?

Am 11. Februar wird in Berlin wieder gewählt. In 455 von insgesamt mehr als 2.000 Wahlbezirken muss neu gewählt werden. Grund dafür sind grobe Fehler im September 2021. Damals fehlten Stimmzettel, einige Lokale mussten bis weit nach 18 Uhr geöffnet haben.

Die Fehler von damals sollen nun ausgeglichen werden. Doch die Wiederholung der Wahl sorgt bei einigen Berliner für Unmut. Denn mehrere 10.000 Wählerinnen und Wähler dürfen wegen eines Umzugs nicht mehr wählen. Doch sie sind nicht die einzigen, die bei der Wahl übergangen werden.

Wiederholungswahl in Berlin: SIE sind außenvor

Denn in Berlin dürfen seit Jahren ein knappes Viertel der Erwachsenen nicht wählen. Der Grund: Sie sind keine deutschen Staatsbürger. Dass einige von ihnen dennoch seit vielen Jahren, teilweise Jahrzehnten in Deutschland leben, spielt keine Rolle. Sie dürfen auch bei der Wiederholungswahl ihre Stimme nicht abgeben.

+++ Berliner Wiederholungswahl: Meine Stimme zählt mal wieder nicht! +++

Für Mallika Basu vom Migrationsrat Berlin ist das ein Unding. Die Initiative hatte im vergangenen Jahr mit anderen Verbänden eine Änderung des Wahlrechts gefordert. Diese fand nun jedoch keinen Einzug in den Änderungsentwurf zum Staatsbürgerrecht. „Demokratische Rechte sollte es unabhängig vom Pass geben“, erklärt Basu gegenüber BERLIN LIVE.

Migrationsratsrat will Wahlrecht

Daher steht ganz oben auf der Anforderungsliste, dass alle Menschen, die in Deutschland geboren sind, auch wählen dürfen. Das ist bislang nicht der Fall. Zudem sollen alle Menschen, die seit mindestens drei Jahren ihren Lebensmittelpunkt haben, auch wählen dürfen – und gewählt werden können. Diese sollen zudem einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.


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Die Umsetzung dieser Ziele steht aber nun, nachdem sie in der Novelle des Staatsbürgerrechtes fehlen, in weiter ferne. Und so werden am 11. Februar, wenn in Berlin noch einmal gewählt wird, wieder zahlreiche Menschen von dem demokratischen Prozess ausgeschlossen – diejenigen, die umgezogen sind und jene, die den falschen Pass haben.