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Charité: Berliner Oberarzt wegen Totschlags verurteilt – jetzt geht er in Revision

Weil er zwei Patienten eine Überdosis an Medikamenten verabreicht haben soll, wurde ein Arzt der Berliner Charité jetzt verurteilt.

Berlin
© picture alliance/dpa

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Dieser Fall sorgte definitiv für Aufsehen. Ein bis August 2022 an der Charité angestellter Kardiologe steht vor Gericht. Laut Anklage soll der Facharzt für Innere Medizin in den Jahren 2021 und 2022 auf der kardiologischen Intensivstation eine Patientin und einen Patienten (beide jeweils 73 Jahre alt) durch eine Überdosis an Medikamenten umgebracht haben.

Der 56-jährige Herzmediziner musste sich deswegen wegen Totschlags vor dem Berliner Landgericht verantworten. Das Verfahren wegen Beihilfe gegen die mitangeklagte Krankenschwester wurde eingestellt. Für den seit Mai 2023 in U-Haft sitzenden Berliner Arzt ist jetzt das Urteil gefallen.

Charité-Arzt vor Gericht

Am 23. Februar stand einer der Verhandlungstage an, bei dem auch BERLIN LIVE vor Ort war. Ohne die Anwesenheit der bis zuletzt noch angeklagten Pflegekraft, dafür aber mit medizinischen Kollegen auf den Zuschauerrängen, musste der mit schweren Vorwürfen belastete Arzt erneut vor den Richter treten. Doch diesmal kam anstelle des Vorsitzenden viel mehr die Verteidigerin des Kardiologen zu Wort.

Der Grund: Die Anwältin stellte einen Antrag, eines der Gutachten nochmals genau unter die Lupe zu nehmen. So seien sie und ihr Mandant nämlich davon überzeugt, dass der entsprechende Sachverständiger nicht neutral ausgesagt habe und sich zudem unvollständig mit dem vorliegenden Sachverhalt auseinandergesetzt haben soll.

Verteidigerin des Berliner Kardiologen kritisiert Gutachten

Wie die Verteidigung des Angeklagten darauf kommt? Laut Aussage der Anwältin habe man das Gutachten zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass die dortigen Aussagen „gar nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar“ seien. Konkrete Details sollen „übersehen oder massiv verharmlost“ worden sein. Auch soll der Gutachter bei der Beschreibung „die Herzseiten verwechselt“ haben.


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Für die Verteidigerin des Kardiologen spreche das ganz klar für „eine fehlende Sachkunde“, sodass das vorliegende Gutachten „unter wissenschaftlichen Mängeln leide“. Sie fordere, die dortigen Aussagen deshalb nicht weiter im Prozess zu berücksichtigen.

Charité-Spezialist auf Anklagebank entspannt

Wer durch seine Expertise sicherlich etwas zum kritisierten Gutachten beitragen könnte, wäre der angeklagte Kardiologe selbst. Doch dieser schwieg die gesamte Verhandlung über, starrte auf den Tisch vor sich oder kritzelte Notizen auf ein Blatt. Angespannt schienen er und sein Verteidigungs-Duo an diesem Tag jedoch nicht zu sein. Der Anwalt zu seiner linken Seite snackte sogar ununterbrochen ein paar mitgebrachte Süßigkeiten.

Am 26. April fiel schließlich das Urteil. Der 56-jährige Herzmediziner muss hinter Gitter für vier Jahre wegen zweifachen Totschlags.

Am Freitag (3. Mai) gab das Gericht in Berlin bekannt, dass sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen seien. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen jedoch noch nicht vor.