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Charité gegen jüdischen Chanukka-Leuchter – „Verfassungswidrig und diskriminierend“

Die Berliner Uniklinik hat sich gegen das Aufstellen eines Chanukka-Leuchters entschieden. Einen Grünen-Politiker bewertet dies als „verfassungswidrig“.

Berlin
© IMAGO/photothek

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Das jüdische Lichterfest „Chanukka“ wird jedes Jahr vor Weihnachten gefeiert – und das schon seit mehreren Jahrhunderten. Während am Brandenburger Tor aktuell bei Einbruch der Dunkelheit pro Tag ein neues Licht am Chanukka-Leuchter angezündet wird, möchte die Berliner Charité darauf verzichten.

Die Universitätsklinik lehnt nämlich ab, Chanukka zu feiern und das aus einem ganz bestimmten Grund.

Grünen-Politiker bewertet die Haltung der Charité als „verfassungswidrig“

Auch wenn das Lichterfest dieses Jahr nur noch bis zum 15. Dezember geht, so ist dieser Streit angesichts der aktuellen politischen Lage in Israel und Palästina ziemlich brisant. Wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet hat, wollte die jüdische Hochschulgruppe der Charité Berlin erstmals einen Chanukka-Leuchter aufstellen.

Die Charité wollte der Bitte der Studenten offensichtlich nicht nachkommen. Grund: Der achtarmige Leuchter würde gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Die Klinik gab zu verstehen, dass sie das Anliegen durchaus nachvollziehen könne. Die Charité müsse aber als Körperschaft öffentlichen Rechts handeln und könne deswegen keine religiösen Symbole oder Praktiken in öffentlichen Räumen zeigen.

Nachdem die Ablehnung auf der Social-Media Plattform „X“ durch Publizist Ruben Gerczikow bekannt gemacht worden war, hatten sich viele Menschen zur Thematik geäußert. So auch der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Dieser ist auch Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und bewerte das Verhalten der Charité als „verfassungswidrig und diskriminierend“.

Die Charité rechtfertigt ihre Haltung

Obwohl die Universitätsklinik keine religiösen Symbole zulässt, stellt sie einen Weihnachtsbaum auf. Die Charité rechtfertigt das Aufstellen eines Christbaumes, weil sie diesen als Symbol für die weihnachtliche Friedensbotschaft erachte und er über die Grenzen der Religionen hinweg eine lange Tradition habe.


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Wie die Uniklinik betonte, sei die durch den Weihnachtsbaum verkörperte Botschaft aktuell wichtiger denn je. Das Lichterfest endet am Freitag, den 15. Dezember.