Die Mieten kennen in Berlin seit Jahren nur eine Richtung: Nach oben. Dies erhöht den Druck auf die Menschen, die hier leben oder herziehen wollen. Denn eine neue Bleibe zu finden, ist derzeit alles andere als einfach.
Bund und Landesregierung versuchen mit verschiedenen Mitteln, Herr des Problems zu werden. Richtig fruchten tun allerdings nur die wenigsten Maßnahmen – nicht zuletzt, weil Vermieter und Eigentümer immer wieder Schlupflöcher finden. Jetzt gibt es gute Nachrichten aus Neukölln.
Miete in Berlin: Sicherheit für Neuköllner Wohnhaus?
Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, konnte das Neuköllner Bezirksamt mit einem Investor eine sogenannte Abwendungsvereinbarung abschließen. Der Vertrag bezieht sich auf das Eckhaus in der Braunschweiger Straße/Richardstraße. Zuvor hatte die Behörde beschlossen, das Vorkaufsrecht anwenden zu wollen. Dann hätte der Investor die Immobilie gar nicht kaufen können.
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Diese Maßnahme und der große öffentliche Druck hätten demnach dazu geführt, dass sich der Käufer, dem Vernehmen nach ein großer Investor, auf die Vereinbarung eingelassen hat. Damit verpflichtet sich der baldige Eigentümer dazu, keine Modernisierungen durchzuführen, die die Mieten in dem Wohnhaus in die Höhe treiben könnten.
„Haben einen großen Schritt gemacht“
Bei der Entwicklung der Mieten in Berlin sind solche Um- und Ausbauten nämlich ein großes Thema. „Der öffentliche Druck hat dazu geführt, dass wir die erste Abwendungsvereinbarung seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts abschließen konnten“, zeigte sich Jochen Biedermann (Grüne) bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zufrieden.
Mit der eingeleiteten Maßnahme gehe die Sache in die richtige Richtung: „Wir haben da heute einen großen Schritt gemacht.“ Juristisch ist das Vorkaufsrecht ein streitbares Thema. Das Bundesverwaltungsgericht untersagte die Praxis 2021. Der Fall in Neukölln könnte künftig als Beispiel dienen.