Ein Mieter in Berlin entschließt sich dazu, in seiner Wohnung einen klimabewussten Umbau durchzuführen. Erst läuft alles wie erhofft, doch steht er plötzlich vor ungeahnten Komplikationen.
Einige Monate später steht nun fest: Der Mann darf seinen Plan nicht in die Tat umsetzen – dabei hatte er nur Gutes im Sinn.
Das Vorhaben des Mieters in Berlin wurde abgelehnt
Um das Klima zu schonen und kosten zu sparen, entschied sich ein Mieter in Berlin-Charlottenburg vor geraumer Zeit, in seiner Altbauwohnung ein Balkonkraftwerk zu installieren. Die Vermieterin stimmte den Umbauten zu, die Investitionsbank Berlin bewilligte sogar eine Förderung in Höhe von 500 Euro. Doch dann kam das böse Erwachen.
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Denn obwohl das Solarzentrum des Senats etwaige Konflikte mit dem Denkmalschutz als „unwahrscheinlich“ einschätzte, pochte die Untere Denkmalschutzbehörde auf den „Ensembleschutz“ des Wohnhauses. Daher sei genau andersrum eine Genehmigung „sehr unwahrscheinlich“. Den entsprechenden Antrag beim Landesdenkmalamt lehnten die Verantwortlichen schließlich nach über sechs Monaten Bearbeitungszeit ab.
Behörde äußert sich
Gegenüber „Tagesspiegel Checkpoint“ erklärt die Behörde nun, dass sich die Genehmigungspraxis „konstruktiv weiterentwickelt“ habe. Sie betont in diesem Zusammenhang , dass sie lediglich noch „sehr wenige Fälle“ ablehnen müsse.
Die Wirtschaftsverwaltung bedauert den Fall des Mieters in Berlin-Charlottenburg – betont aber gleichzeitig, dass die Entscheidung zwischen Balkonkraftwerk und Denkmalschutz nur die zuständige Behörde treffen könne. Ähnlich argumentiert auch das hiesige Solar-Zentrum: Man könne die „Erfolgswahrscheinlichkeit verständlicherweise nicht vorab bewerten“
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Der betroffene Mieter gibt indes nicht auf. Er hat gegen die erteilte Absage Widerspruch eingelegt – es bleibt also spannend.