Der Wohnungsmangel in der Hauptstadt hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Viele Mieter in Berlin haben deswegen keine andere Wahl, als in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben.
Wer es in der alten Wohnung trotzdem schön haben möchte, kann diese modernisieren. Doch ein aktueller Fall zeigt, dass das mit Hürden verbunden ist.
Mieter in Berlin können sich freuen
Laut einem Bericht der „BZ“ haben zwei Eigentümerinnen in Berlin-Mitte geklagt, weil ihre Modernisierungs-Vorhaben vom Bezirk abgelehnt wurden.
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Eine Eigentümerin wollte eine Handtuchhalter-Heizung und ein Hänge-WC im Badezimmer anbringen, während die andere 13 Balkone mit einer Fläche von jeweils vier Quadratmetern an die Wohnungen ihres Mehrfamilienhauses bauen wollte.
Doch kein Luxus!
Doch der Bezirk lehnte beide geplanten Änderungen ab. Die angeblich luxuriösen Vorhaben würden über einen zeitgemäßen Ausstattungszustand hinausgehen und seien als wohnwerterhöhende bauliche Änderungen im Milieuschutzgebiet nicht zulässig.
Die beiden Eigentümerinnen zogen vor Gericht und bekamen recht. Mieter in Berlin können sich freuen: Von nun an dürfen sie in Milieuschutzgebieten Hänge-WCs und Balkone mit maximal vier Quadratmetern anbringen.
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Laut dem Gericht dienen diese Maßnahmen der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.