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Silvester in Berlin: Bekommt die Polizei jetzt Elektroschocker?

In gut einer Woche feiert Berlin in das neue Jahr herein. Doch die Angst vor Attacken auf Einsatzkräfte ist nach vergangenem Jahr groß.

Berlin
© IMAGO/Tim Oelbermann

Feuerwerk und Böller: Was dafür spricht - und was dagegen

Nicht alle freuen sich auf Silvester. Was spricht eigentlich für Feuerwerk und was dagegen?

Die Silvesterkrawalle im vergangenen Jahr haben für viel Diskussionsstoff gesorgt. Damals waren insbesondere in Neukölln zahlreiche Menschen auf Polizisten und Feuerwehrmänner losgegangen.

Auch in diesem Jahr ist die Sorge vor ähnlichen Ausschreitungen groß. Vor allem die durch den Krieg in Israel und Palästina aufgeheizte Stimmung gibt zu denken. Als Präventivmaßnahme wurden Böllerverbotszonen für Silvester eingerichtet. Bundesjustizminister Marco Buschmann will nun aber noch einen Schritt weitergehen.

Silvester in Berlin: Bundesjustizminister mit klarer Forderung

Laut einem Bericht des „Tagesspiegel“ fordert der FDP-Politiker für die Silvesternacht die flächendeckende Ausstattung der Polizei mit Elektroschockpistolen. Dies hat er in einem Brandbrief an Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg formuliert. Sie ist aktuell auch die Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder.

Mit dem Brief will Buschmann offensichtlich die Prüfung des Taser-Einsatzes anregen. Er verspricht sich hiervon Präventivwirkung für die Silvesternacht. Berlin hat unterdessen bereits selbst reagiert.

Mitte Dezember wurde das Polizeigesetz reformiert, das den Einsatz von Tasern in der Hauptstadt ermöglichen soll. Wann das losgehen soll, ist aber noch nicht bekannt. So bleibt also auch fraglich, ob bis zur Silvesternacht überhaupt genügend Elektroschockpistolen zur Verfügung stehen.

GdP-Bundesvorsitzender: „Im Einsatz kaum nutzbar“

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht Buschmanns Vorschlag skeptisch. „An Silvester und bei Einsatzlagen mit Menschenansammlungen ist dieses Einsatzmittel rechtlich kaum einsetzbar und praktisch im Einsatz kaum nutzbar“, so Kopelke.

Das läge auch daran, dass Polizisten während der Silvesterfeierlichkeiten oft aus der Distanz aus Menschenmengen heraus gezielt beschossen werden. In diesem Momenten bräuchte es daher eher „Zugriffteams, Reizstoffsprühgeräte oder Videotechnik.“

SPD will Gesetzesverschärfung

Auch von der SPD hagelt es Kritik. Innensenatorin Iris Spranger fordert eine Verschärfung der Gesetzeslage, um eine höhere Abschreckungswirkung zu erzielen. Dem „Tagesspiegel“ sagte sie: „Der Rechtsstaat muss massiv gegen Angriffe auf Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei vorgehen.“

Sie fügt hinzu, dass Attacken auf Einsatzkräfte „als Regelbeispiele für einen Angriff auf die Rechtsordnung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden“ müssten. „Damit käme eine Strafe auf Bewährung nicht mehr infrage, wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt.“


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Auf Anfrage von BERLIN LIVE schrieb die Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: „Der Senatorin für Justiz ist der effektive Schutz von Einsatzkräften ein großes Anliegen und sie unterstützt den Vorschlag.“

Man habe bereits im gemeinsamen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Berlin festgelegt, die Verfügbarkeit von Tasern bei der Polizei einzurichten. Damit wolle man zur Vermeidung des Schusswaffengebrauches und zur Verhinderung von akuten Suiziden die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen. Die entsprechende Gesetzesänderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wurde am 14. Dezember 2023 durch das Abgeordnetenhaus beschlossen.

„Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz befindet sich im engen und konstruktiven Austausch mit der Senatorin für Inneres und Sport im Hinblick auf den effektiven Schutz von Einsatzkräften.“

Offen ist hingegen die Frage, wie gefährlich die Elektroschocker für die Betroffenen sind. Laut einem Bericht von der „Deutschen Welle“ klagen Betroffene über massive Schmerzen. Auch Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz der 50.000 Volt-Pistolen können nicht ausgeschlossen werden.