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Tempelhofer Feld: Nach Tiergarten-Vorfall – bekommt Jan Böhmermann hier auch Probleme?

Für Jan Böhmermann kamen nach einem Bußgeld Fragen rund ums Tempelhofer Feld auf. Jetzt gibt es die Antworten.

Tempelhofer Feld
© Imago/Emmanuele Contini, Imago/Future Image

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Wo darf man und wo nicht? Jan Böhmermann hatte bei seinem letzten Berlin-Besuch ein unschönes Erlebnis mit dem Ordnungsamt. Denn als der Latenight-Moderator auf einem E-Scooter durch den Tiergarten tourte, stoppten ihn zwei Mitarbeiter – und brummten ihm ein saftiges Bußgeld auf.

Das überraschte das Podcast-Urgestein offenbar sehr – darf man in Parks etwa nicht auf den kleinen Flitzern unterwegs sein? Und wenn nicht: Welche Irrtümer lauern in der Hauptstadt dann noch? Sind die Scooter womöglich auch auf dem Tempelhofer Feld verboten? BERLIN LIVE schafft in der Frage Klarheit!

Tempelhofer Feld: Was ist erlaubt, was nicht?

Das Flugfeld des einstigen Stadtflughafen Tempelhof ist ein ganz besonderer Ort: In zentraler Lage stehen hier 355 Hektar Freifläche zur Verfügung. Die werden bunt genutzt – manche spielen Basketball oder gärtnern, andere gehen spazieren oder skaten. Aber wo sind die Grenzen? „Das Fahren mit E-Scootern entsprechend der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) ist auf dem Tempelhofer Feld möglich“, erklären die Stadtentwickler von Grün Berlin auf Anfrage von BERLIN LIVE.

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Böhmermann darf mit seinem elektronischen Miniroller also problemlos auf dem ehemaligen Flugfeld düsen. „Hintergrund ist, dass die eKFV das Fahren mit E-Tretrollern auf ausgewiesenen gemeinsamen Geh- und Radwegen erlaubt“, heißt es in dem Statement weiter. Radfahren ist auf dem Tempelhofer Feld auch gestattet, damit haben auch die Scooter freie Bahn.

Wieso gilt für die Berliner Parks etwas anderes?

Dass das Ordnungsamt im Tiergarten zugeschlagen hat, ist jedoch richtig. Denn in den Berliner Parks sind die E-Scooter tabu. „Dabei stellt das Tempelhofer Feld im Vergleich zu anderen Berliner Grünanlagen eine Besonderheit dar, da es sich hierbei nicht um eine gewidmete Grünanlage handelt“ erklärte Grün Berlin die Sachlage gegenüber BERLIN LIVE.



Alle motorisierten Fahrzeuge, die nicht unter das eKFV fallen, müssen auf dem Tempelhofer Feld aber leider draußen bleiben. Motorräder, Mofas oder gar Autos sind also nicht zugelassen. Fußgänger und Aktivitäten mit langsamer Fortbewegung haben zudem immer Vorrang.