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Tierheim Berlin widerspricht PETA: Diese Tiersteuer-Idee ist Quatsch

Im Tierheim Berlin ist die Situation aktuell problematisch. Die Tierrechtsorganisation PETA will mit einer Forderung Abhilfe verschaffen.

Tierheim Berlin
© imago stock&people

Tierheim Berlin: Die Stadt der zurückgelassenen Tiere

Im äußersten Nordosten Berlins steht das Tierheim Berlin. Mit einer Fläche von 16 Hektar Land ist es das größte Tierheim Europas und wirkt wie eine kleine Stadt für zurückgelassene Tiere.

Das Tierheim Berlin ist aktuell das Zuhause von rund 1.300 Tieren. Und das ist ein großes Problem. Denn Europas größtes Tierheim hat längst seine Kapazitätsgrenze erreicht. Die Lage ist extrem angespannt.

Trotz dessen nimmt das Tierheim noch Fundtiere im Bereich der Haustiere auf. Schließlich geht es darum zu helfen. Private Haushalte, die allerdings Haustiere abgeben wollen oder müssen, landen teils auf Wartelisten. Hier muss das Tierheim priorisieren. Eine Entlastung der Situation vor Ort ist dringend notwendig.

Tierheim Berlin widerspricht Tiersteuer-Idee von PETA

Auch in anderen deutschen Tierheimen herrschen ähnliche Zustände. Die Tierrechtsorganisation PETA möchte helfen und hat daher gehandelt. In einer Mitteilung am 16. November teilte PETA mit, man habe bereits Mitte Oktober 14 (Ober-)Bürgermeister deutscher Großstädte aufgefordert, Tierschutzhunde von der Hundesteuer zu befreien. Darunter auch Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). „Laut PETA würde die Steuerbefreiung die Adoptionschancen der Vierbeiner steigern und damit auch die Tierheime entlasten“, heißt es zur Begründung.

Dem widerspricht allerdings das Tierheim Berlin auf Anfrage von BERLIN LIVE. Man gehe „von keiner Entlastung durch die dauerhafte Befreiung von der Hundesteuer für die Tierheime aus“. Das Tierheim erklärt, dass Tierschutzhunde aus dem Berliner Tierheim aktuell für fünf Jahre von der Hundesteuer befreit sind. Und betont: „Die dauerhafte Befreiung von der Hundesteuer sollte nicht ausschlaggebend sein, sich für ein Lebewesen aus dem Tierschutz zu entscheiden.“

Das sagt der Senat für Finanzen zu der Forderung

Aber wie realistisch ist die Forderung von PETA tatsächlich? BERLIN LIVE fragte beim zuständigen Senat für Finanzen nach. Auch hier verweist eine Sprecherin zunächst auf die Steuerbefreiung von fünf Jahren „für Hunde, die aus Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen werden“. Weiter erklärt die Sprecherin: „Damit flankiert das Steuerrecht sowohl den Tierschutz als auch eine gewünschte Entlastung derjenigen Einrichtungen, die sich der Aufnahme ausgesetzter oder sonst herrenlos gewordener Hunde widmen.“

Sie weist außerdem im rechtlichen Kontext auf den Gleichheitsgrundsatz hin. Der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Zudem erklärt sie, dass es sich bei der Hundesteuer um eine „örtliche Aufwandsteuer“ handelt. Menschen entschieden sich dafür, Teile ihres Einkommens zum Besitz eines Hundes aufzuwenden und brächten dadurch „eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck.“ Bei der Hundesteuer sei es ohne Belang, aus welchen Gründen ein Hundehalter die Aufwendungen für einen Hund tätigt.

Das unternimmt das Land Berlin, um Tierheim zu unterstützen

Damit genüge die Hundesteuer dem Verständnis des Gleichheitsgrundsatzes. „Eine unterschiedliche Berücksichtigung der Gründe für das Halten eines Hundes zur Abgrenzung der Steuerpflicht wäre danach ein sachfremdes Kriterium und mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar“, so die Sprecherin und erteilt damit einer dauerhaften Befreiung von der Hundesteuer für Tierschutzhunde eine klare Absage.


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