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Brandenburg: Urlaubszeit steht an – können Enttäuschungen so vermieden werden?

In Brandenburg rücken die Sommerferien immer näher. Für viele Familien steht die Urlaubsplanung an – nicht für alle ist das eine gute Zeit.

Brandenburg
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Das Land Brandenburg: Schloss, Spreewald, Spaßbad

Brandenburg ist bekannt für seine malerischen Landschaften und historischen Städte, die Besucher mit ihrer Schönheit und kulturellen Vielfalt verzaubern.

Die Sommerferien in Brandenburg kommen immer näher. Und in den Schulen des Landes beginnen die Gespräche darüber, wer denn wohin in den Urlaub fahren wird. Für Kinder aus armen Familien ist diese Zeit oft schwer zu ertragen. Wie gehen sie damit um, dass für sie in diesem Jahr kein Urlaub drin ist?

Um dieses Problem der Ungleichheit und der fehlenden Teilhabe in bisschen abzumildern, versucht das Land Brandenburg entgegenzuwirken. Wie schon im vergangenen Jahr sollen arme Familien finanziell bei ihren Urlaubsplänen unterstützt werden – zumindest unter bestimmten Bedingungen.

Brandenburg: Urlaubszuschuss für Familien

Die Zuschüsse können mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus beantragt werden. Rund vier Wochen nach der Bewilligung kann dann mit einer Auszahlung gerechnet werden – und dabei kann durchaus einiges an Unterstützung zusammenkommen.

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Schließlich gibt es 10 Euro pro Übernachtung und mitreisende Person. Will also eine vierköpfige Familie eine Woche lang wegfahren (6 Übernachtungen) wird die Familie mit 240 Euro unterstützt. Das Geld kann für Übernachtungen in Ferienwohnungen, Pensionen oder Hotels angewandt werden. Genauso wie für Schiffsreisen, Reisen mit gemieteten Wohnwagen oder für Camping-Urlaube auf Zeltplätzen.

Diese Familien bekommen den Urlaubs-Zuschuss

Welche Familien berechtigt sind, den Urlaub bezuschusst zu bekommen, ist laut dem Brandenburger Sozialministerium vom Familienstand, sowie der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängig. Eine genaue Einkommensgrenze nennt das Ministerium nicht. Stattdessen heißt es, das monatliche Einkommen dürfe 150 Prozent der Regelleistung des Bürgergeldes und des Sozialgeldes zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung nicht überschreiten.


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Laut Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sei der Familienurlaub eine wertvolle Zeit, in der das Familiengefüge durch gemeinsame Erlebnisse gestärkt werde. Diese Urlaube seien aber für Geringverdiener oftmals unerschwinglich.