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Brandenburg: Familie droht Zwangsräumung – DIESER Behördenfehler ist schuld

Aufgrund eines Behördenfehlers soll jetzt eine Rangsdorfer Familie in Brandenburg zwangsgeräumt werden. Ihr Haus soll abgerissen werden.

Brandenburg
© IMAGO/U. J. Alexander

Anwohnerin wütend über Zwangsräumungen in Duisburg-Marxloh

In der Rudolfstraße in Duisburg-Marxloh mussten am Mittwoch 174 Menschen ohne Vorwarnungen ihre Wohnungen räumen und ausziehen. Sylvia Brennemann hat wegen dieser Aktion Wut im Bauch.

Dem Traum vom Eigenheim hatte eine Familie aus Rangsdorf in Brandenburg, doch aufgrund eines erheblichen Behördenfehlers löst sich dieser nun in Luft auf.

Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofes muss die Familie binnen eines Jahres das Grundstück zwangsräumen und das darauf errichtete Familienhaus abreißen. Ein Absoluter Albtraum für die Familie.

Brandenburg: Darum muss die Familie das Haus zwangsräumen

2010 ersteigerten Kristin und Philipp Walter, die zwei Kinder haben, ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung am Amtsgericht Luckenwalde. Das 1000 Quadratmeter große Grundstück wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte.

Das Recht sieht eigentlich vor, dass der Besitzer kontaktiert werden muss. Anscheinend ist das nicht passiert, weil sich kurze Zeit später der ursprüngliche Besitzer bei der Familie meldete und sein Grundstück zurückforderte. Der vorherige Eigentümer ein deutschstämmiger Manager aus den USA, der derzeit in der Schweiz lebt. Er hat die Immobilie von seiner Tante im Jahr 1993 geerbt und steht seitdem im Grundbuch.

Unrechtmäßige Zwangsversteigerung

Da die Familie bereits einen hohen Kredit aufgenommen hatte, um ihr Haus auf dem Grundstück zu bauen, sind sie vors Gericht gezogen. Das Landgericht Potsdam entschied 2014, dass das Amtsgericht Luckenwalde versäumt habe, dem Erben zu kontaktieren.

Daher war die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Familie soll jetzt nicht nur das Grundstück herausgeben, sondern auch eine Entschädigung zahlen


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Alle Richter sind sich aber einig, dass das Amtsgericht Luckenwalde an allem schuld sei. Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen mit der Familie über eine mögliche Entschädigung.

Sollte das Land Brandenburg die Familie nicht entschädigen, könnte das den finanziellen Ruin für sie bedeuten.