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Berlin: Poller-Gegner kassieren Niederlage! Autofahrer müssen schlucken

Diese Entscheidungen dürfte einigen Autofahrern nicht gefallen! Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt die Rechtmäßigkeit dieser Poller-Maßnahme bestätigt:

© IMAGO/Sabine Gudath

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Bittere Pille für alle Berliner Autofahrer! Die vom Bezirksamt Neukölln zur Minimierung des Durchgangsverkehr im Reuterkiez aufgestellten Poller sind rechtens. Das hat nun das zuständige Verwaltungsgericht entschieden.

Zwei Anwohner und ein weiterer Autofahrer hatten vor Gericht argumentiert, dass vom vom motorisierten Individualverkehr keine erhöhte Gefahr ausginge und die Poller somit überflüssig seien.

Neuköllner Poller-Gegner müssen Niederlage vor Berliner Gericht schlucken

Diese Poller-Gegner müssen nun eine erste Niederlage schlucken und in Zukunft weiter einen Umweg fahren müssen. Denn das Gericht entschied, dass das Bezirksamt sehr wohl die Maßnahmen habe treffen dürfen – um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten.

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„Die vom Bezirksamt vorgelegten Daten zeigten, dass der Reuterkiez ein Wohngebiet mit hohem Verkehrsaufkommen, hoher Fahrraddichte und hohen Unfallzahlen sei. In der Vergangenheit sei es vielfach zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden gekommen“, so das Verwaltungsgericht.

Weniger Durchgangsverkehr führen zu weniger Unfällen und Lärm

Der Durchgangsverkehr im Neuköllner Reuterkiez sei zwar nicht gefährlicher als sonstiger Verkehr. Dennoch hätten die Einschränkungen zu einer deutlichen Reduzierung des Verkehrsaufkommens geführt.

Das Gericht geht deswegen davon aus, dass dies auch zu weniger Unfällen und Verkehrslärm führen wird. „Bei der Auswahl der Mittel, mit denen der Verkehr bestmöglich beruhigt werden könne, stehe dem Bezirk ein Einschätzungsspielraum zu“, so das Verwaltungsgericht.


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Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (mit dpa)