Den 17. November 2024 wird eine junge Frau wohl nie wieder vergessen. Am Bahnhof einer U-Bahn in Berlin greift ein Mann sie an und vergewaltigt sie. Erst als ein Lokführer einschreitet, lässt er von ihr ab und ergreift die Flucht.
Seit dieser Woche steht der mutmaßliche Täter vor dem Berliner Landgericht. Ihm wird Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Was ihm jetzt blüht.
U-Bahn Berlin: Opfer wehrt sich, doch hat keine Chance
Es war ein früher Sonntagmorgen in der U-Bahn Berlin. Die junge Frau ist auf dem Heimweg und läuft durch den dunklen und menschenleeren U-Bahnhof Hönow im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, als sie plötzlich von hinten angegriffen wird. Sie wehrt sich, doch hat keine Chance, wie der „Tagesspiegel“ berichtet.
Der Mann umklammert sie, bringt sie zu Boden und zerrt sie in einen abgelegenen Bereich. Kopfüber stürzt das Opfer dann eine Treppe hinunter. Bis zur Bewusstlosigkeit soll der Angreifer sie schließlich gewürdigt und sexuell misshandelt haben. Der schlimmste Albtraum für die Frau endet erst, als ein Lokführer aufmerksam wird und eingreift, woraufhin der Angreifer flüchtet.
Angeklagter gesteht Angriff und versuchte Vergewaltigung
Drei Tage nach der Tat kann er festgenommen werden. Aufnahmen der Überwachungskameras überführten ihn. Seitdem sitzt er in U-Haft. Dass er das Gefängnis nach seinem Prozess verlassen kann, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Die Beweise gegen ihn sind wohl eindeutig. „Wir haben Videos aus Überwachungskameras, Kleidungsstücke und weitere Beweise“, erklärte der Vorsitzende Richter laut „Tagesspiegel“ vor dem Berliner Landgericht.
Zu den Vorwürfen äußern will sich der Angeklagte dort zunächst aber nicht. Dann folgt allerdings die Kehrtwende, nach längerer Pause gesteht er den Angriff. Sein Verteidiger erklärt, er sei „selber entsetzt über sein Verhalten“. Dass er versuchte, die Frau zu vergewaltigen, daran könne er sich erinnern, „an mehr nicht“. Für den Übergriff macht der Angeklagte „erhebliche Mengen“ Drogen und Alkohol verantwortlich, die er zuvor konsumierte.
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Am 23. April könnte das Urteil fallen. Da es sich bei Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung um schwerwiegende Straftaten handelt, die mit Freiheitsstrafen geahndet werden, blüht dem Angeklagten eine Verlängerung seines Aufenthalts hinter Gittern. Möglich sind mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren, wobei letzteres am wahrscheinlichsten gilt.
Das Opfer hatte als erste Zeugin ausgesagt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.