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Robbie Williams-Konzert in Berlin fällt aus: Bekomme ich die Kosten fürs Hotel wieder?

Nach der Konzertabsage von Robbie Williams in Berlin haben die Fans viele Fragen. Eine Expertin beantwortet gegenüber BERLIN LIVE die Wichtigsten.

© IMAGO/Daniel Scharinger

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Der Tag dürfte für die meisten Robbie Williams Fans in Berlin gelaufen sein. Eigentlich hätten sie am Abend sein Konzert in der Waldbühne besucht. Doch wenige Stunden vor Beginn sagte der Veranstalter es ab, wir berichteten. Das Wetter spielt nicht mit. Am Mittwoch (23. Juli) findet der Nachholtermin statt.

Viele, die von weiter weg angereist sind, dürften sich jetzt fragen: Bekomme ich mein Hotel erstattet? Wie sieht es mit den Anreisekosten aus? Und was mache ich, wenn ich am Mittwoch nicht kann? Wichtige Fragen, die eine Expertin der Verbraucherzentrale Berlin gegenüber BERLIN LIVE beantwortet.

Konzert von Robbie Williams abgesagt: Bekommen Fans ihre Hotelkosten erstattet?

Zwar dürften hart gesonnene Konzertgänger die Risiken eines Open-Air-Konzerts wie dem von Robbie Williams in Berlin kennen, die Enttäuschung über die Absage bzw. Verschiebung dürfte aber dennoch groß sein. Die Waldbühne war ausverkauft. 20.000 Zuschauer hätten den Auftritt des britischen Sängers am Montagabend verfolgt.

Zahlreiche Fans waren dafür von nah und fern extra angereist und hatten teils auch ein Hotel gebucht. Da stellt sich schnell die Frage: Bekommen sie die Kosten erstattet? Die ernüchternde Antwortet lautet: Nein! Auch An- und Abreisekosten werden nicht erstattet, wie Josephine Frindte von der Verbraucherzentrale Berlin gegenüber BERLIN LIVE erklärt. Dies gelte, wenn alle Leistungen einzeln, spricht nicht in einem Paket zusammen, gebucht wurden. Das abgesagte Konzert habe dann rein rechtlich gesehen keine Auswirkungen auf die anderen Leistungen.

Tickets können erstattet werden

Schadensersatzansprüche geltend machen und ihr Geld zurückbekommen, könnten Fans von Robbie Williams nur, wenn eine Pflichtverletzung vorlege. Im Falle des nun wegen der Unwetterwarnung abgesagten Konzerts würde eine solche aber nicht vorliegen. Es handele sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“, der Grund für die Absage war, so Frindte.

Anders sieht es hingegen mit den reinen Konzerttickets aus: Wer am Mittwoch zum Nachholtermin nicht kann, hat ein Recht auf Erstattung. In diesem Fall handelt es sich um eine Abweichung der vertraglichen Leistung. Denn das Konzert findet an einem anderen Tag als im Vertrag vereinbart statt. Eine Rückerstattung kann dann beim Veranstalter schriftlich gestellt werden. Ticketanbieter wie Eventim bieten teils online Rückabwicklungsformulare an, die von Ticketbesitzern ausgefüllt werden können.


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Während die Rückgabe der Tickets möglich ist, gehen viele Fans bei Hotel- und Reisekosten leer aus. Rechtlich ist das eindeutig – fair fühlt es sich trotzdem nicht an.