Veröffentlicht inErlebnisse

Berliner Graffiti-Sprayer packt aus – mit DIESEN Strafen ist zu rechnen

In Berlin sind Graffitis nahezu an jeder Ecke zu sehen. Doch was droht den illegalen Sprayern, wenn sie erwischt werden?

Berlin
© IMAGO/Jürgen Ritter

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Berlin ist eine absolute Graffiti-Hochburg. Während einige Motive nur wenige Stunden nach ihrer Entstehung bereits von den Hausfassaden geschrubbt werden, kommen oftmals über Nacht schon wieder unzählige neue „Kunstwerke“ dazu.

In der Sprayer-Szene sind aber nicht nur Hauswände gern gesehene Objekte – den größten Stellenwert hat die Berliner U-Bahn. Doch mit welcher Strafe müssen die illegalen Sprayer eigentlich rechnen? BERLIN LIVE hat bei einem Mitglied nachgehakt.

Berlin: So teuer kann das illegale Sprayen werden

Dass ihre Kunst auf den meisten Flächen der Metropole nicht erlaubt ist, dürfte den Sprayern längst bekannt sein. Darüber hinaus kennen sie aber auch oftmals schon die Konsequenzen. Wer einen Waggon der BVG mit Spraydosen „verschönert“, landet aber nicht direkt hinter Gittern.

In erster Linie handelt es sich dabei nämlich um eine Sachbeschädigung, die erstmal „nur“ mit einer Geldstrafe geahndet wird. Und wie steht es um deren Höhe? „Die BVG-Preise sind billig geworden“, schmunzelte der Sprayer, der weiterhin anonym bleiben möchte, im Gespräch mit unserer Redaktion. Meist könne man mit einer Summe zwischen 600 Euro und 2.000 Euro rechnen – je nachdem wie viel Fläche des Zuges das Graffiti-Gemälde einnimmt.

Berliner Sprayer können nur auf frischer Tat ertappt werden

Wirklich abschrecken kann die BVG die Graffiti-Crews mit dieser Strafe offenbar nicht. „Das ist ja gar nichts. Kann man auf Raten abstottern“, erklärte der Sprayer. Dabei erinnerte er sich an die 90er-Jahre zurück, als die Geldstrafen wohl noch deutlich höher ausfielen: „Aber das Geld ist egal, da steckt noch viel mehr dahinter!“


Mehr News:


Doch nicht nur die Summe der Strafe hat sich verändert, sondern auch die Vorgehensweise beim Aufdecken der Straftat. Wenn man als Sprayer vor einigen Jahren erwischt wurde, erstellte die Polizei eine Sammelklage, in der alle Graffiti-Werke protokolliert wurden – heutzutage können Sprayer nur noch dann verklagt werden, wenn sie auf frischer Tat ertappt wurden.

Berliner Sprayer versus BVG

Und um das zu verhindern, haben sich die Sprayer neben ihrer kreativen Ader noch so einige weitere hilfreiche Skills antrainiert. Doch auch die BVG selbst hat ihre Sicherheit im Vergleich zu den Vorjahren immer weiter erhöht. Das Katz-und-Maus-Spiel in den Berliner Straßen dürfte also vorerst weitergehen.

Markiert: