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Ebay: Kaputte Ware erhalten? Das kannst du jetzt tun!

Auf Ebay gibt es unzählige Gebrauchtwaren zum kleinen Preis. Doch was, wenn die gelieferte Ware kaputt ist? BERLIN LIVE klärt auf.

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Ebay ist einer der größten Online-Marktplätze der Welt

Das ist die Geschichte Ebays.

Das Handy oder der Laptop sind kaputt und es muss schnell Ersatz her. Für viele, die beim Kauf von Elektrogeräten nicht zu tief in die Tasche greifen wollen, ist der Online-Riese Ebay die erste Adresse. Hier können Käufer aus einer Flut von Millionen privaten und fast 200.000 gewerblichen Verkäufern wählen und gebrauchte Geräte zu kleinen Preisen erwerben.

Doch ein Kauf auf dem weltweit größten Online-Marktplätzen für Gebrauchtwaren ist auch immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Was, wenn das Handy nicht hält, was es verspricht oder der Laptop nach zwei Wochen kaputtgeht?

Ebay: Mangelware? – Das sind deine Rechte

Schon beim Kauf auf Ebay ist Vorsicht geboten, denn ein Mangel liegt nur dann vor, wenn „die Ware bei der Übergabe nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt“, so heißt es im Ebay-Rechtsportal. Der Zustand des Artikels lässt sich im Regelfall der Beschreibung entnehmen. Ist die unzureichend oder nicht vorhanden, muss der Verkäufer einen funktionsfähigen Artikel bereitstellen.

Wird also ein kaputtes Handy angeboten und nicht so auszeichnet, gelten die Gewährleistungsrechte. Grundsätzlich hat, wer auf Ebay kauft, das Recht, die Ware innerhalb von zwei Jahren zurückzugeben. Anders als bei der Garantie deckt die Gewährleistung aber nicht ab, wenn der Artikel innerhalb dieser Frist kaputtgeht. Nur Ware, die schon beim Kauf nicht funktionsfähig oder in einem anderen Zustand als angegeben, ist, muss zurückgenommen oder erstattet werden.

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Wichtig: Der Käufer selbst muss beweisen, dass der gekaufte Artikel schon bei der Übergabe kaputt war. Kann er das nicht, hat er Pech gehabt und muss den Schaden selbst bezahlen.

Achtung! Privater oder gewerblicher Verkäufer – das ist der Unterschied

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Entscheidend bei der Gewährleistungspflicht ist nämlich auch, ob ein privater oder gewerblicher Anbieter die Ware verkauft hat.

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„Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen“, heißt es auf Ebay. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. „Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache.“


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Anders ist das bei gewerblichen Verkäufern. Für die gilt eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren bei Neuwaren und von mindestens einem Jahr bei gebrauchten Artikeln. Und auch bei der Beweispflicht gibt es einen gewaltigen Unterschied. „Tritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.“ In dem Fall muss der Verkäufer selbst beweisen, dass der Artikel unbeschädigt verkauft wurde.