Immer wieder treten neue Verordnungen in Kraft, die Verbrauchern das Leben kompliziert zu machen scheinen. Auch im August sollte sich einiges ändern – eigentlich. Denn eine neue Müllregel, die für den 18. August angesetzt war, lässt nun noch auf sich warten.
Bislang konnten Verbraucher kleine Batterien vergleichsweise leicht entsorgen. Bei größeren Akkus hingegen ist die Entsorgung etwas komplizierter. Ab dem 18. August tritt allerdings eine neue EU-Müll-Verordnung in Kraft, doch die neue Regelung lässt in Deutschland noch auf sich warten.
Das ist die neue Müllregel
Schon vor zwei Jahren wurde die EU-Batterieverordnung verabschiedet, die eigentlich ab dem 18. August in Kraft treten sollte. Ein Teil der neuen Müllregel: Größere Akkus wie die von E-Bikes oder E-Scootern, können kostenlos an Wertstoffhöfen abgegeben werden. In Deutschland lässt die neue Regel allerdings auf sich warten und es soll „zu einer Übergangszeit von ca. 2 bis 3 Monaten kommen“, wie das Infoportal „Batteriegesetz“ erklärt. Es könne zu Widersprüchen zwischen EU-Ebene und deutscher Ebene kommen oder einzelne Regeln könnten fehlen.
Die Entscheidung über die geplanten Anpassungen soll das Parlament am 11. September 2025 treffen. Die ehemalige Ampelkoalition hatte den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung zwar bereits im November letzten Jahres vorgelegt, doch zur Abstimmung kam es nie, wie „Merkur“ berichtet.
Das soll geändert werden
Das ursprüngliche Batteriegesetz soll durch ein Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden. Eine Änderung ist, dass kollektive Sammelsysteme eingerichtet werden, um Batterien zu sammeln. Außerdem müssen Sicherheitsleistungen hinterlegt werden. So sollen kommunale Sammelstellen durch die neue Müllregel auch die alten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern annehmen.
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Darüber hinaus sollen neue Batterie-Kategorien eingeführt werden. Hersteller müssen im Zuge der neuen Müllregel außerdem den CO2-Ausstoß der jeweiligen Produkte offenlegen.