Egal, ob man Kunde bei der Sparkasse, der ING oder einem anderen Geldinstitut ist – Bargeld abheben am Geldautomat funktioniert im Kern für alle gleich: Karte einstecken, PIN eingeben, Betrag auswählen, Scheine entgegennehmen, Ende.
Doch noch in diesem Sommer greift ein neues EU-Gesetz – und das betrifft auch alle rund 50.000 Geldautomaten in Deutschland. Die darin verlangten Änderungen werden Kunden beim Geldabheben kaum übersehen können.
Sparkasse & Co.: Neues EU-Gesetz für Geldautomaten
Das Ziel des EU-Gesetzes, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt: Geldautomaten sollen für jeden Bankkunden problemlos nutzbar sein. Moment, sind sie das nicht schon? Nicht so ganz. Künftig sollen Automaten durch ein Sprachauswahl-Menü auch in anderen Sprachen als Deutsch verwendet werden können, damit auch die Menschen, die noch nicht allzu gut Deutsch sprechen, wissen, was sie gerade auf dem Display eintippen. Schließlich geht es um ihr Geld.
Außerdem sollen Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen ebenfalls schnell und einfach ihr Geld am Automaten abheben können. Dafür sollen die Geräte laut EU-Gesetz beispielsweise mit akustischen Signalen, größeren Schriftzeichen und deutlich erkennbareren Symbolen arbeiten.
Nicht nur Geldautomaten betroffen
Eine Marktüberwachungsbehörde soll laut „Inside Digital“ kontrollieren, ob sich alle Sparkassen, Banken & Co. ab Ende Juni auch an dieses sogenannte „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ halten – ein Begriff, wie gemalt für den deutschen Bürokratie-Dschungel. Übrigens gilt das Gesetz nicht nur für Bargeld-Automaten, sondern auch für Zahlungsterminals, Ticket- und Check-in-Automaten.
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Wichtig: Natürlich kann man nicht alle bestehenden Automaten einfach mal so nebenbei aufrüsten. Das Gesetz betrifft daher zunächst mal alle neuen Geldautomaten. Die bestehenden Geräte dürfen auch noch ohne die neuen Änderungen weiter betrieben werden – aber nicht länger als insgesamt 15 Jahre seit ihrer Inbetriebnahme.