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Bundestag soll „Gehalt“ für Arbeitslose beschließen – Bürgergeld wäre Geschichte

Eine Idee hat den Bundestag erreicht. Die Abgeordneten sollen das Bürgergeld abschaffen. Stattdessen soll ein Gehalt für Arbeitslose kommen.

Bundestag: Petition will Bürgergeld-Reform.
© IMAGO / Political-Moments, IMAGO / Design Pics (Fotomontage)

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Das Bürgergeld ersetzt in Januar 2023 das bisherige "Hartz IV"-System in Deutschland. Wir verraten dir alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Das Bürgergeld bleibt weiterhin ein heißes Eisen in der politischen Auseinandersetzung in Deutschland. Die Union hat angekündigt, bei einem Wahlsieg die Sozialleistung wieder zu reformieren und zu verschärfen. Ein ganz anderer Vorschlag ging nun beim Petitionsausschuss vom Bundestag ein.

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Dieser Ausschuss ist dafür da, sich mit Eingaben aus dem Volk zu beschäftigen. Seit 2008 hat der Bundestag hierzu eine eigene Webseite, auf der Bürgerinnen und Bürger Petitionen einreichen und unterzeichnen können. Nun kam darüber eine Idee für eine weitreichende Bürgergeld-Reform herein.

Gehalt statt Bürgergeld: Aber weniger als Mindestlohn!

Die Petition mit der Nummer 162022 sieht einen Ersatz des Bürgergeldes „durch eine Art Gehalt für Arbeitslose“ vor. Doch wie ausgereift ist diese Idee?

Die Petition beinhaltet nur Grundzüge des „Gehaltes“, so wird zum Beispiel gar nicht auf die vielen Aufstocker eingegangen, die berufstätig sind und mit Bürgergeld ihr Einkommen aufbessern.

Die Langzeitarbeitlosen sollen ein Gehalt unter dem Mindestlohn-Monatsgehalt bekommen. Wie hoch genau, wird nicht festgelegt. Auf jeden Fall aber wären das weniger als 2.159 Euro brutto monatlich. Es müsse sichergestellt sein, dass jemand der arbeitet immer mehr Geld zur Verfügung hat als ein Arbeitsloser. Das gelte auch für den Fall, dass man viele Kinder hat.

Eine Sozialleistung in annähernd dieser Höhe dürfte für viele zunächst sehr attraktiv klingen. Schließlich liegt der Bürgergeld-Regelsatz aktuell bei 563 – ganz weit unter Mindestlohn. Doch nun geht es weiter mit dem Vorschlag! Von diesem Gehalt müssten die Bezieher alles selber bezahlen. Die Miete würde nicht mehr vom Amt übernommen werden, auch Heizkosten wären selbst zu begleichen. Kindergeld würde dagegen voll ausgezahlt und nicht verrechnet werden.

Bundestag soll große Reform beschließen – aber ist die Idee umsetzbar?

„Arbeitslose sind damit genau wie alle arbeitenden Bürger für sich, ihre Kinder, ihren
Lebensunterhalt und ihre Wohnsituation verantwortlich“, heißt es in der Petionen. Es würde sich für Arbeitslose nicht mehr lohnen, viele Kinder zu haben und sie hätten dann auch kein Anrecht auf eine größere Wohnung.

In der Praxis könnte das viele Empfänger in Metropolen wie München oder Berlin mit stetig weiter steigenden Mieten in arge Probleme bringen. Bei einem Gehalt unter Mindestlohnniveau würde ein Großteil ihrer Einnahmen für die Miete und Nebenkosten draufgehen, selbst wenn sie in kleinen Wohnungen leben. Wäre dann ihr Existenzminimum noch gesichert? Oder bräcuhte es ein regional unterschiedlich gestaffeltes „Gehalt“?


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Ob sich der Bundestag mit der Petition befassen wird, ist fraglich. Um das sicherzustellen, müssten 50.000 Unterstützer das Anliegen innerhalb der vierwöchigen Mitzeichnungsfrist unterzeichen. Stand 9. Februar haben bisher aber erst 68 Personen unterzeichnet. Allerdings gibt es unter dem Beitrag schon eine rege Debatte im Petitions-Forum – das Interesse an der Idee ist also da.