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Höheres Bußgeld: Mieter in Berlin hören genau hin

Der Senat spricht ein Machtwort: Wer gegen dieses Gesetz verstößt, muss jetzt mehr bezahlen. Mieter in Berlin horchen auf.

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Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Es ist das immer gleiche Problem: eine bezahlbare Wohnung zur Miete in Berlin zu finden ist nicht leicht. Es sei denn, man verdient ordentlich Geld. Und selbst dann. Berlin ist nicht gerade für die Massen an leer stehenden und verfügbaren Wohnungen bekannt.

Um den Berliner Wohnungsmarkt wieder sozialer zu gestalten, hat sich der Berliner Senat eine Reihe an Plänen vorgenommen. Zum Beispiel den Bau von mehr finanzierbaren Unterkünften und Sozialwohnungen. Nun hat man eine weitere Maßnahme ergriffen. Und die hat es in sich – besonders für Vermieter.

Miete in Berlin: Hier werden Vermieter ordentlich zur Kasse gebeten

Wer die Miete für eine Sozialwohnung in Berlin überteuert anbietet, muss nun ordentlich blechen. Denn der Berliner Senat hat die hier anfälligen Bußgelder Mitte Mai enorm erhöht.


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Bis zu 100.000 Euro müssen Vermieter in Berlin nun an Bußgeld zahlen, wenn sie zu viel Miete für ihre Sozialwohnung einkassieren. Das teilte der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD), am Dienstag, den 13. Mai, nach einer Senatssitzung mit. Doch das war noch nicht alles!

Das Land Berlin darf zudem in Zukunft 15 Euro pro Quadratmeter im Monat einziehen, wenn öffentlich geförderter Wohnraum zu teuer vermietet wird. Bisher waren es nur fünf Euro, die in einem solchen Fall eingezogen wurden. Laut Gaebler war dieser Betrag zu niedrig – er hat die finanziellen Vorteile bei Regelverstößen nicht ausgeglichen.

Mietzuschuss oder Wohngeld

Eine dritte Neuerung in Sachen Miete in Berlin und dem Berliner Wohnraumgesetzes betrifft die Zuschüsse. Seit dem Jahr 2015 können Mieter von Sozialwohnungen in Berlin unter bestimmten Bedingungen einen Mietzuschuss nach dem Berliner Wohnraumgesetz beantragen. Bislang konnten das auch diejenigen tun, die bereits Anspruch auf das vom Bund geregelte Wohngeld haben. Das hat der Rechnungshof von Berlin laut Gaebler beanstandet.


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Damit keine gleichzeitigen Leistungen und komplizierter Berechnungsverfahren mehr entstehen, soll der ein Mietzuschuss nur noch Menschen gewährt werden, die noch kein Anspruch auf Wohngeld bekommen. Mieter in Berlin haben hier in Zukunft die Wahl zwischen einem Mietzuschuss oder Wohngeld.