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Berlin: Ein Jahr Cannabislegalisierung – Polizei kann es nicht länger zurückhalten

Cannabis ist seit rund einem Jahr legal. Zeit, für die Berliner Polizeipräsidentin Bilanz zu ziehen. Sie findet eindeutige Worte.

© IMAGO/Cavan Images

Andrang im Green Social Club - Erster Ausgabe im Cannabis Verein

Während Alkohol, der jährlich tausende Tote fordert, in Deutschland schon lange legal ist, musste Cannabis sich bisher immer in die Schmuddelecke drängen lassen. Aus Sicht der ehemaligen Ampelregierung ein Umstand, der geändert werden sollte. Denn davon versprach sie sich einen besseren Gesundheitsschutz und eine Entlastung der Behörden.

Im April 2024 wurde das Vorhaben dann in die Tat umgesetzt. Etwa ein Jahr später zieht die Berliner Polizeipräsidentin jetzt Bilanz – und findet klare Worte.

Berliner Polizeipräsidentin ist unzufrieden

Aus Sicht von Berlins Polizeichefin, Barbara Slowik Meisel, ist das aktuelle Cannabisgesetz ausbaufähig. Sie deutet im Gespräch mit der „Berliner Morgenpost“ gleich mehrere Aspekte an, bei denen sie Nachbesserungsbedarf sieht. Los geht das beim Jugendschutz.


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Im Gesetz wurden für den Konsum Zonen festgelegt. Dazu zählen zum Beispiel Bereiche rund um Spielplätze und Kindergärten. Doch diese seien „bei der bestehenden Regelungslage in der Praxis kaum kontrollierbar“, so Slowik Meisel.

Hier müsste der Gesetzgeber nachbessern

Gleichzeitig sieht die Polizeipräsidentin von Berlin keine erheblichen Vorteile für die Strafverfolgungsbehörden, eigentlich ein immer als relevant eingestufter Pluspunkt bei der Cannabislegalisierung. Denn: „Der Schwarzmarkt wurde durch das Gesetz nicht zurückgedrängt – im Gegenteil: Der Handel floriert, weil legale Anbauflächen und Cannabis Social Clubs nur in geringem Maß vorhanden sind.“ Letzteres liegt in Berlin unter anderem auch an den langen Bearbeitungszeiten der Behörden. Einige Clubs sind deshalb schon nach Brandenburg ausgewichen.


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Nichtsdestotrotz haben sich auch die festgestellten Mengen bei Kontrollen erhöht, „was darauf hindeutet, dass der Konsum überwiegend im illegalen Bereich stattfindet“, schlussfolgert Slowik Meisel. Gleichzeitig sieht sie Verbesserungsbedarf bei den verkürzten Verjährungsfristen von Cannabis-Vergehen.

Drohten auf Anbau, Einfuhr und Handel mit Cannabis früher noch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, sind es jetzt nur noch fünf Jahre. Damit hat sich auch der Verjährungszeitraum alter Vergehen verändert. Warum das in Hinblick auf eine große, internationale Ermittlung, in der auch Berlin eine Rolle spielt, jetzt Probleme machen könnte, erfährst du im Artikel der „Morgenpost“.