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Berlin: Arzt der Charité soll zwei Patienten umgebracht haben – „Da hat jemand Gott gespielt“

Seit Dienstag steht ein Arzt der Charité vor dem Berliner Landgericht und muss sich wegen Mordes an Patienten verantworten.

Berlin
© IMAGO/Revierfoto

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Die Charité in Berlin ist eine der renommiertesten und größten Universitätskliniken Europas. Sie blickt auf eine lange Geschichte zurück, die bis ins 18. Jahrhundert reicht. Heute ist sie ein modernes Krankenhaus, das alle medizinischen Fachgebiete abdeckt.

Doch jetzt wirft ein Justiz-Skandal einen Schatten auf die berühmte Klinik. Ein Facharzt der Berliner Charité soll zwei Patienten ermordet haben und sitzt jetzt seit Dienstag auf der Anklagebank. Eine Krankenschwester wird ebenfalls angeklagt.

Das wird dem Arzt der Charité vorgeworfen

Ein 56-jähriger Oberarzt auf einer kardiologischen Intensivstation der Charité wird beschuldigt, zwei Patienten umgebracht zu haben. Er soll im November 2021 einen 73-jährigen Patienten und im Juli 2022 eine 73-jährige Patientin mit überdosierten Medikamenten getötet haben.

Der Arzt verbrachte fünf Monate in Untersuchungshaft und muss sich jetzt seit Dienstag (17. Oktober) vor dem Berliner Landgericht verantworten. Mitangeklagt ist eine 39-jährige Krankenschwester. Beide wollten sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Gegen den 56-jährigen Arzt wird wegen Totschlags in zwei Fällen verhandelt. Bei der Krankenschwester geht es um Beihilfe oder auch der Täterschaft in einem Fall.

Berlin: Arzt soll „Gott gespielt haben“

In der Anklage heißt es laut dem „Tagesspiegel“, dass der Arzt in beiden Fällen gehandelt habe, „um seine Vorstellungen zum Sterben und Zeitpunkt des Lebensendes der Patienten zu verwirklichen.“ Er habe sich „als Herr über Leben und Tod“ aufgeführt. Eine Nebenklage-Anwältin fand ebenfalls klare Worte: „nach meinem Eindruck hat da jemand Gott gespielt.“

Im ersten Fall soll der Arzt die Mitangeklagte aufgefordert haben, einen Reanimationsversuch einzustellen und dem Patienten eine tödliche Dosis eines Sedierungsmittels zu verabreichen. Im zweiten Fall soll der Angeklagte einer bewusstlosen und beatmeten Patientin das Sedierungsmittel ohne medizinischen Grund gespritzt haben.


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Die Taten sollen erst aufgefallen sein, nachdem eine Zeugin die Charité mithilfe eines Whistleblower-Systems benachrichtigt hat. Das System gibt es seit 2007 nach einer Tötungsserie durch eine zu lebenslanger Haft verurteilte Charité-Krankenschwester.