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Frau in Berlin brutal misshandelt und getötet: Mann (60) kommt vor Gericht

In Berlin wurde eine Frau brutal getötet. Nun wurde Anklage gegen ihren Ex-Partner erhoben. Der bestreitet die Tat.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 60-Jährigen erhoben. Credit: IMAGO/Joko

Der Fall klingt brutal, jetzt landet er vor Gericht. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der seine Partnerin schwer misshandelt und getötet haben soll. Der Fall hatte im April für großes Aufsehen gesorgt.

Berlin: Mann (60) kommt vor Gericht

Der Fall Ereignete sich im Frühjahr dieses Jahres. Am Abend des 3. April wurde die Polizei zu einer Wohnung im Falkenhagener Feld im Berliner Bezirk Spandau gerufen, wo Beamte die Leiche einer Frau fanden. Polizisten nahmen später den 60 Jahre alten Partner der Frau fest. Wir berichteten. Nun landet der Fall vor Gericht.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seiner 56 Jahre alten Partnerin mit einem etwa einen Meter langen Kantholz mehrfach heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben. Dabei erlitt die Frau unter anderem eine Schädelfraktur und ein Schädelhirntrauma. Verletzungen, an denen sie später im Krankenhaus verstarb.

Angeschuldigter bestreitet die Tag

Der 60-Jährige, so heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft soll die Verletzungen der Frau billigend in Kauf genommen haben. Daher wurde Anklage wegen schwerer Körperverletzung und Totschlag erhoben. Der Angeschuldigte selbst bestreitet die Tat. Er sitzt seit seiner Festnahme am 4. April in Untersuchungshaft.


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Zudem ist auch ein weiterer Fall angeklagt. Bereits im Juni 2024 soll der Angeschuldigte seiner Lebensgefährtin derart auf das rechte Auge geschlagen haben, dass diese erblindete. Ihr musste der rechte Augapfel entfernt werden.

Wann es zum Prozess kommen wird, ist noch nicht bekannt. Im Prozess wird es dann auch um die Motive der Tat gehen. Das Netzwerk „Femizide stoppen“ führt den Fall als Femizid. Unter Femiziden versteht man in der Regel Tötungen von Mädchen oder Frauen weil sie weiblich sind. Dahinter stehen oft Besitzansprüche.