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Berlin: Bei der Wiederholungswahl steht eine Terror-Verdächtige auf der AfD-Liste

Seit Dienstag steht fest: Auch die Bundestagswahl von 2021 muss in Berlin wiederholt werden. Für die AfD steht eine Terrorverdächtige auf der Liste.

© IMAGO/Emmanuele Contini/Metodi Popow

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Das Wahl-Chaos in Berlin scheint kein Ende zu nehmen. Bereits im Februar 2023 musste die Wahl des Abgeordnetenhauses von 2021 komplett wiederholt werden, nachdem das Berliner Verfassungsgericht sie für ungültig erklärt hatte. Am Dienstag (19. Dezember) kam jetzt raus: Auch Teile der Bundestagswahl von 2021 müssen erneut durchgeführt werden.

Bei den Neuwahlen stehen die gleichen Kandidaten wie schon 2021 auf der Liste. Für die AfD-Liste heißt das, dass nun eine Terror-Verdächtige zu Wahl steht.

Berlin: Diese AfD Politikerin steht unter Terrorverdacht

Seit Dienstag (19. Dezember) steht fest. Die Bundestagswahl von 2021 muss in 455 Wahlbezirken wiederholt werden. Als wäre die Wahlwiederholung nicht schon Drama genug, sorgt die AfD jetzt für einen weiteren Aufreger.

Auf Platz fünf der Landesliste der Berliner AfD steht eine Terror-Verdächtige. Die Regelung, dass bei der Wiederholungswahl dieselbe Wahlliste wie schon 2021 aufgeführt werden muss, führt dazu, dass die ehemalige Berliner Richterin und Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann für die AfD zur Wahl steht.

Reichsbürgerin bleibt auf AfD-Liste: „Wir haben alles versucht“

Im Dezember 2022 kam es in Berlin zu einer großen Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger, denen Malsack-Winkemann angehören soll. Nachdem am 12. Dezember gegen sie und 26 andere Tatverdächtige Anklage erhoben wurde, befindet sich die ehemalige AfD-Abgeordnete in Haft. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Plan zum Umsturz des demokratischen Systems.


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Trotz der schweren Vorwürfe verbleibt Malsack-Winkemann formal als Kandidatin auf der AfD-Liste. „Wir haben alles versucht, aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit, Frau Malsack-Winkemann von der Landesliste zu streichen“, sagte AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker dem „Tagesspiegel“. Das ist tatsächlich der Fall. Einen Kandidaten von der Liste zu streichen, ist lediglich bei einem Todesfall oder bei Aberkennung der Wählbarkeit möglich.


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Von 2017 bis 2021 saß die rechtsextreme Politikerin für die AfD im Bundestag. Bereits im März 2023 hatte das Verwaltungsgericht Berlin ihr dieses Amt entzogen. Dass Malsack-Winkelmann durch die Wiederholungswahl nun in den Bundestag einziehen könnte, gilt als sehr unwahrscheinlich.