Veröffentlicht inVerkehr

„Berlin autofrei“ – Bürgerinitiative macht nun ernst

Ist Autofahren in Berlin bald verboten? Eine Bürgerinitiative will das erwirken. Mit Gesetzesentwurf und Unterschriftensammlung.

© IMAGO/Emmanuele Contini

Ein Bäcker ohne Bargeld?

Die Bürgerinitiative „Berlin autofrei“ strebt eine drastische Reduzierung des Autoverkehrs innerhalb des S-Bahn-Rings an.

Das Abgeordnetenhaus befasst sich aktuell damit, doch die Initiative geht davon aus, dass ihr Gesetzentwurf dort nicht angenommen wird.

Initiative bereitet sich auf Unterschriftensammlung vor

Die Initiative werde in dem Fall eine Unterschriftensammlung beantragen, um den Volksentscheid zu erzwingen: „Wir gehen fest davon aus, dass wir im Winter anfangen werden, Unterschriften zu sammeln und bereiten uns schon darauf vor“, erklärte Initiativen-Sprecher Benni Wasmer auf Anfrage der dpa.

+++ Berliner Bezirk plant neue Fahrradstrecke – hier wird bald gebaut +++

Die parlamentarische Sommerpause erschwerte bisherige Entscheidungen, und nach erneuter Beratung im Verkehrsausschuss wird ein abschließendes Urteil erwartet.

170.000 Unterschriften werden benötigt

Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hatte Ende Juni die Zulässigkeit des Antrags der Initiative festgestellt. Damit hat er anders entschieden als der Senat, der das Gesuch vorher abgelehnt hatte. Laut Gericht können die Berliner Bürger über den Entwurf direkt abstimmen, wenn die notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sind. Das Abgeordnetenhaus hat nun insgesamt vier Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Sollte in dieser Frist keine Zustimmung erfolgen, würde die Initiative einen neuen Antrag stellen.


Auch interessant:


Nach Gesetz muss sie dann innerhalb eines Monats die Sammlung von Unterschriften beantragen. In der nächsten Phase müssen mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten, etwa 170.000 Menschen, den Gesetzentwurf mit ihrer Unterschrift unterstützen. Nur so kann es zu einem offiziellen Volksentscheid kommen. Stimmen mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Berliner bei diesem Volksentscheid zu, tritt das Gesetz offiziell in Kraft.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.