Die Tage werden länger, die Sonne zeigt sich immer öfter und die Temperaturen steigen weit über 10 Grad. Langsam, aber sicher ist der Frühling in Berlin angekommen. Für viele Berliner der Startschuss in die Fahrradsaison. Statt mit den Öffis der BVG zur Arbeit zu fahren, heißt es ab aufs Fahrrad.
Und wenn es dann doch einmal regnet, kommt das Zweirad ganz einfach mit in den U-Bahn-Wagon. Oder doch nicht? Was ist überhaupt erlaubt? Die BVG räumt jetzt mit allen Unsicherheiten auf.
BVG räumt mit Missverständnissen auf
Morgens noch strahlender Sonnenschein, doch am Abend auf dem Rückweg aus dem Büro plötzlich Regen. Das ist sicherlich schon einigen Berlinern passiert. Für viele heißt es dann: ab mit dem Zweirad in die U-Bahn. Dass Fahrräder in den dafür vorgesehenen Wagons erlaubt sind, ist wahrscheinlich vielen Berlinern klar. Doch was zählt eigentlich als Fahrrad und was darf nicht mit in die Bahn? Die BVG räumt mit Missverständnissen auf.
„Bei der BVG gelten zweirädrige Fortbewegungsmittel ohne Verbrennungsmotor als Fahrräder – inklusive E-Bikes (Pedelecs). Auch fahrradähnliche Roller oder elektrische Tretroller sind erlaubt, solange die Akkus während der Fahrt nicht entnommen oder geladen werden“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Lastenräder, Anhänger oder Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern dürfen dagegen aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen werden.
Radfahrer aufgepasst: Diese Regeln gelten in der Bahn
Wer sein Zweirad mit in die Bahn nehmen will, muss außerdem ein paar Regeln beachten. Laut BVG sollten die Räder nur in den dafür vorgesehenen Wagen untergebracht werden. Der erste U-Bahn-Wagon ist zudem tabu! Da dieser für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste vorgesehen ist und der Fahrer im Notfall aussteigen können muss, würden Räder hier für Platzmangel und Chaos sorgen.
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Besondere Vorsicht gilt auch während Hauptverkehrszeiten zwischen 6 und 9 Uhr sowie 15 und 18 Uhr. Da es voll werden kann, sind Wagen maximal zwei Fahrräder gestattet. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang.
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Pünktlich zum Start des Fahrradfestivals VELOBerlin am 10. und 11. Mai auf dem Tempelhofer Feld sollten Radenthusiasten für ihre nächste Fahrt mit den Öffis der BVG nun gut gewappnet sein. Und noch einen kleinen Tipp hat die BVG parat: Wer ein Klapprad oder Kinderfahrräder bis zu einem Durchmesser von 12,5 Zoll dabei hat, braucht kein Extra-Ticket. Die gelten nämlich als Gepäckstück.