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Kleinanzeigen: Keine Pornos, keine Hakenkreuze – wie wird das kontrolliert?

Auf Kleinanzeigen finden sich immer wieder Angebote, die höchst illegal sind. Kontrolliert das Unternehmen seine Kunden etwa nicht richtig?

Kleinanzeigen
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Kleinanzeigen: Das ist das größte Online-Kleinanzeigen-Portal Deutschlands

Hier findet man das reichweitenstärkste Online-Angebot in Deutschland.

Kleinanzeigen ist in Deutschland die Plattform, wenn es darum geht alte Sachen loszuwerden und neue, gebrauchte Dinge zu finden. Von Spielekonsolen über Autos bis hin zu Wohnungsinseraten ist die Auswahl riesig.

Doch immer wieder finden sich auf der Plattform auch andere Dinge: Porno-DVDs oder auch Relikte aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen. Beides ist laut den Richtlinien der Plattform verboten. Wie kann das trotzdem passieren?

„Wir wollen eine familienfreundliche Plattform sein“

Pierre Du Bois, Pressesprecher von Kleinanzeigen, erklärt gegenüber BERLIN LIVE: „Es ist wie mit anderen verbotenen Dingen auch. Der Gesetzgeber verbietet zum Beispiel den Handel von Betäubungsmitteln. Geht man dann aber einmal durch den Görlitzer Park in Berlin, sieht man schnell: Auch wenn es verboten ist, gehandelt wird damit trotzdem.“

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Kleinanzeigen treffe deshalb verschiedene Vorkehrungen, um für die Einhaltung der Richtlinien zu sorgen: Einerseits wird mit speziellen Wortfiltern gearbeitet. Verkauft jemand zum Beispiel das Spiel „Call of Duty“, dann können Anzeigen, die diesen Begriff aber auch die Abkürzung „CoD“ enthalten, gar nicht erst online gestellt werden.

Kleinanzeigen setzt auf Mensch und Maschine

„Wenn Verkäufer aber kreativ sind und das Produkt anders beschreiben, dann können Anzeigen schon auch mal durchrutschen,“ so Du Bois. „Wir wollen grundsätzlich eine familienfreundliche Plattform sein“, ergänzt er.

Deshalb arbeite man parallel auch „mit dem Faktor Mensch.“ Ein Team durchsucht die Seite täglich nach unerlaubten Gegenständen und löscht die Anzeigen. Dabei geht man auch auf die Meldungen anderer Nutzer ein.


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„Auf diese sind wir natürlich auch angewiesen“, so der Pressesprecher. Es gäbe aber auch Graubereiche. So ist es zum Beispiel verboten, Tabak und Tabak-Zubehör zu verkaufen. Shishakohle falle laut Du Bois nicht darunter.

„Im Prinzip ist das nicht das Produkt, das Menschen konsumieren und auch nicht zwingend etwas, das man für den Konsum braucht.“ Schließlich sei Grillkohle dasselbe – und diese dürfe auch verkauft werden.

Die Regeln sind also komplex. Vielleicht der Grund dafür, dass der Algorithmus nicht immer im richtigen Moment eingreift.